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PKW-Fahrsicherheitstraining
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Hier finden Sie Tipps und Trends zu Fragen der Verkehrssicherheit. In loser Folge                informieren wir Sie auch zu Themen der Fahrsicherheit, die wir in der praktischen                Umsetzung des PKW - Fahrsicherheitstraining mit den Teilnehmern erleben.

27.11.2010

Achtung neue Regelungen zum fahren mit Winterreifen

Der Bundesrat stimmte jetzt den Änderungen der StVO  in Fragen Fahren mit Winterreifen zu.
Diese Regelung schreibt jetzt vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Gleichzeitig wurden bei Verstößen die Bußgelder erhöht.

Einige Auszüge dazu, die primär den PKW betreffen:

- Zu den winterlichen Wetterverhältnissen zählen Glatteis, Schneeglätte, Eis-und Reifglätte.
Bei diesen Wetterverhältnissen kann die Verwendung von Sommerreifen die                          Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt werden.
Damit wird klargestellt, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen bei solchen            Verhältnissen vorgeschrieben ist.

- Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht wird nicht geben.
Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis lediglich parkt, muss mit keinen Konsequenzen       rechnen.

- Als Winterreifen gelte alle M + S Reifen. Ganzjahresreifen fallen ebenfalls darunter.
                                                                                                                                                                     Es bleibt zu hoffen, dass damit mit Rechtssicherheit hergestellt wird.

Übrigens die Bußgelder werden verdoppelt. Bei Fahren ohne Winterreifen bei den beschriebenen Wetterverhältnissen sind jetzt 40 Euro fällig und bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 80 Euro mit einem Punkt in Flensburg.

Der bewusste und verantwortungsvolle Autofahrer lässt sich ohnehin nicht von gesetzlichen Regelungen in dieser Frage leiten. Winterreifen gehören grundsätzlich bei winterlichen Wetterverhältnissen ans Fahrzeug. An dieser Stelle noch einmal der Verweis auf den Artikel  vom 26.10.2008 s.u. .
    



07.08.2010

Achtung Schulanfänger!

Jetzt ist es wieder soweit. Die Schule beginnt.

Gerade in den ersten Tagen erfordert dies von allen Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Gerade für Schulanfänger, die Sie auch an den „Gelben Mützen“ erkennen, stellt die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr ein große Herausforderung dar. Vieles ist neu und ungewohnt. Die Aufregung, neue Freunde, die neue Schule, viele neue Eindrücke.

Hier noch einmal einige wichtige Hinweise und Tipps:

-          Kinder sind leicht ablenkbar und spontan.

-          Sie haben Schwierigkeiten im Einschätzen von Geschwindigkeiten und Entfernungen.

-          Ihr Gesichtsfeld ist noch eingeschränkte und es fällt ihnen schwer                                               Geräusche wahrzunehmen.                                                                                                                      
-          Verkehrsregeln sind ihnen noch nicht richtig bekannt.

Bitte achten Sie darauf!

Fahren Sie besonders rücksichtsvoll und vorausschauend in Wohngebieten und Straßen rund um Schulen. An ausgewählten Punkten weisen auch gelbe Spannbänder mit der Aufschrift „Achtung Schulanfang“ oder Schulweghelfer auf besondere Situationen hin. 

 

06.05.2010

Reifenwechsel

Nachwievor ist die Zeit um von Winterreifen auf Sommerreifen zu wechseln.
An vielen Fahrzeugen kann man noch erkennen, dass die Winterreifen gefahren werden.
Auch beim letzten Fahrsicherheitstraining am 30.04.2010 waren noch etwa 30 % der Fahrzeuge mit diesen unterwegs. Es zeigte sich, dass diese Fahrzeuge mit steigenden
Tagestemperaturen einen längeren Bremsweg benötigten um bei einer Gefahrensituation rechtzeitig zum Anhalten zu kommen.
Deshalb unser Tipp: Obwohl es keine gesetzliche Festlegung gibt, dass Winterreifen im Sommer nicht gefahren werden dürfen, muss davor gewarnt werden. Das Geheimnis liegt in der Gummimischung. Der Sommerreifen enthält weniger Naturkautschuk und ist dadurch härter. Dies hat Vorteile in der Bodenhaftung, Stabilität und geringeren Abrieb.
Ähnlich wie beim Fahrsicherheitstraining haben auch Test namhafter Reifenhersteller gezeigt, dass ein Sommerreifen auf trockener Fahrbahn und einer Geschwindigkeit von
100 km/h 3m früher zu stehen kommt als ein Fahrzeug mit Winterreifen.

Achten Sie auch auf die Profiltiefe. Der Gesetzgeber schreibt 1,6 mm Mindestprofiltiefe vor. Es wird empfohlen mit einer Sicherheitsprofiltiefe von 3-2 mm zu fahren.

Denken Sie immer daran: Die richtige Reifenwahl und der empfohlenen Reifenluftdruck kann bei einer Gefahrensituation über Wohl und Wehe entscheiden.      

 

26.10.2008

Winterreifen – ABER SICHER !

Jetzt wird es höchste Zeit sich ernsthaft mit dem Thema „Winterreifen“ auseinanderzusetzen.
Die Faustregel von „O“ bis „O“, das heißt von Oktober bis Ostern sollte jeder Kraftfahrer mit Winterreifen unterwegs sein, ist nicht so abwegig.
Im Durchschnitt herrscht in Deutschland 185 Tage Winterreifenwetter. Nicht nur bei Schnee sondern auch bei niedrigen Temperaturen (ab +7° abwärts), Eis, Regen und Hagel sind Winterreifen die bessere Wahl.
Auf Grund ihrer weicheren Gummimischung und der ausgeklügelten Lamellenstruktur sind sie perfekt der kalten Jahreszeit angepasst. Im übrigen ist die empfohlene Sicherheitsprofil-        tiefe 4 mm.
Ein Bremsvergleich zwischen einem Fahrzeug mit Winterreifen und mit Sommerreifen ergab auf Schnee bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h einen um 42 m weiteren Bremsweg zu ungunsten der Sommerreifen.

Jeder Meter zählt!
Winterreifen sind damit bei winterlichen Straßenverhältnissen die sichere Alternative.
Denken Sie daran!


23.09.2008

Wildwechsel  

Pünktlich zur Herbstzeit kommt es auf vielen Straßen wieder zu verstärktem Wildwechsel.

Insbesondere entlang von Alleen kann es zu unerwünschten Begegnungen mit Wildtieren kommen, da sie sich dort mit Eicheln, Kastanien oder auch Fallobst für den nahenden Winter versorgen.

Deshalb gilt hier für den Autofahrer besondere Aufmerksamkeit an Wald- und Feldrändern, insbesondere in der morgendlichen und abendlichen Dämmerung. Auf keinen Fall sollte man die Wildwechselschilder ignorieren, sondern vielmehr die Geschwindigkeit reduzieren und Bremsbereitschaft herstellen. Eine vorausschauende und vorsichtige Fahrweise ist empfehlenswert. Das dies durchaus zu beherzigen ist, beweist, dass ein 20 kg schweres Reh bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 100 km/h ein Aufschlaggewicht von einer halben Tonne  entwickelt.

Ist es dennoch zu einem Zusammenprall gekommen, ist die Warnblinkanlage einzuschalten und die Unfallstelle umsichtig zu sichern. Mögliche Verletzte sind zu versorgen und die Polizei zu alarmieren. Niemals Wild berühren, da durchaus auch Tollwutgefahr besteht. Wer totes Wild in seinen Kofferraum legt um sich damit einen leckeren Wildbraten sichern, begeht Jagdwilderei und macht sich damit strafbar.

Um sich für einen plötzlichen Zusammenprall mit Wild zu rüsten und das Fahrverhalten darauf auszurichten ist ein Fahrsicherheitstraining sinnvoll. Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage. Melden Sie sich an! Es geht um Ihre Sicherheit.   

 

01.05.2008

Achtung Kraftfahrer!

Durch den BGH wurde das Haftungsprivileg von Kindern
bei Verkehrsunfällen präzisiert!
Mancher Kraftfahrer ist erstaunt, dass er bei Verkehrsunfällen mit Kindern seinen entstandenen Schaden nicht ersetzt bekommt. Das trifft dann zu, wenn die verursachenden Kinder das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Rechtssprechung sagt aus, wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug zufügt, nicht verantwortlich, falls kein Vorsatz vorliegt.

Nach § 828 Abs. 2 BGB greift dieses so genannte Haftungsprivileg auch dann, wenn das Kind mit einem Fahrrad gegen ein mit geöffneten hinteren Türen am Fahrbahnrand stehendes Fahrzeug fährt.



04.04.2008

Autofahrer sollten ab dem 08.04.2008 beachten, das vorhandene Rückhalte- einrichtungen für Kinder (Kindersitze), die mit einem Prüfsiegel nach der Prüfnorm ECE 44/00, 44/01 und 44/02 versehen sind, europaweit nicht mehr verwendet werden dürfen. Es gelten nur noch Kindersitze mit der gültigen Norm ECE 44/03 und 44/04.

Grund dafür ist, das diese zum Teil über 13 Jahre alt sind und nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards entsprechen.

Sollten Sie Kindersitze verwenden, überprüfen Sie diese nach dem gültigen Prüfsiegel, das in der Regel als Aufkleber am Sitzkörper vorhanden ist. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet.

Nicht nur Eltern oder Großeltern sollten diese Regelung beachten, auch Vereine oder Einrichtungen in denen Transporte mit Kindern durchgeführt werden, sollten ihre vorhandenen Kindersitze auf die genannte Veränderung überprüfen.Es ist empfehlenswert sich in diesem Zusammenhang auch dazu in der Straßenverkehrsordnung in den §§ 21 Abs. 1a und 21a Abs. 1 zu informieren.      






 
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