ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PKW - FAHRSICHERHEITSTRAINING
I. Teilnahmebedingungen
1. Jeder Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining der VSD-Agentur muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
2. Beim Fahrsicherheitstraining nutzen die Teilnehmer ihr eigenes Fahrzeug. Das Fahrzeug der Teilnehmer muss im Straßenverkehr zugelassen, ordnungsgemäß versichert sein und sich in einem verkehrssicherem Zustand befinden.
3. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol oder Drogen bzw. sonstigen die Wahrnehmungs- fähigkeit beeinflussenden Stoffen ist nicht erlaubt.
4. Während des Kurses ist den Anweisungen des Trainers im Interesse der Sicherheit der Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholten groben Verstößen kann dieser den Teilnehmer vom Kurs ausschließen.
5. Der Veranstalter oder der Trainer kann das Fahrsicherheitstraining absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn
a) die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der Teilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge zulassen.
b) technische Gründe einen reibungslosen Trainingsablauf unmöglich machen.
c) oder außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen.
Schadenersatzansprüche können in solchen Fällen nicht gestellt werden.
6. Pro Teilnehmer kann max. 1 Begleitperson über 12 Jahre mitkommen. Kinder unter 12 Jahren dürfen auf keinen Fall während des Fahrsicherheitstrainings mitfahren. Von Seiten des Veranstalters besteht kein Insassenunfallschutz. Begleitpersonen ist es nicht gestattet, während des Trainings ein Fahrzeug auf dem Trainingsgelände zu bewegen. Auch die Teilnahme am Theorieseminar ist nur Teilnehmern vorbehalten. Wir ersuchen Sie, keine Haustiere zum Training mitzubringen.
1. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO, sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens des Veranstalters keine zusätzliche Versicherung.
2. Die Teilnehmer am Fahrsicherheitstraining tragen die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von Ihnen oder Ihrem Fahrzeug verursachten Personen-, Sach-, Vermögens- und Folgeschäden.
3. Eine Haftung des Veranstalters oder des Platz-/ Streckenbesitzers ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen.
4. Alle Teilnehmer fahren auf eigene Verantwortung und verzichten durch die Teilnahme auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffes gegen den Veranstalter und die mit der Organisation und Durchführung betrauten Personen, Firmen und Organisationen, sowie gegen die Platz- und Streckeneigentümer. Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen und Unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und die von ihn beauftragten Personen mit seiner Unterschrift ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schadenereignis gelten gemacht werden. Wird durch den Teilnehmer ein nicht auf seinen Namen zugelassenes Fahrzeug verwendet, so muss der Fahrzeughalter über den Haftungsausschluss in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen des Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen.
5. Der Veranstalter haftet für von ihm oder seinen Beauftragten verschuldeten Schäden - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit– beschränkt auf 3,0 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und für reine Vermögensschäden auf 100.000,- Euro. Die Teilnehmer verzichten –außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit sie nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
6. Schäden müssen am Tag des Fahrsicherheitstrainings sofort, jedoch spätestens nach Ende des Trainings dem verantwortlichen Trainer bekannt gegeben werden. Für später gemeldete Schäden wird keine Haftung übernommen.
Für VBG- Versicherte, die am VBG-Training teilnehmen gelten die Versicherungsbedingungen nach VBG Bestimmungen. Diese können unter www.vbg-fahrtraining.deeingesehen werden.
I. Die Anmeldung erfolgt mit dem vorgesehenen Formblatt mit gleichzeitiger Entrichtung der Teilnahmegebühr. In anderen Fällen erfolgt keine Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter.
II. Bei Absagen ab 5 Tage vor dem Trainingstermin oder bei Nichterscheinen werden Stornogebühren in Höhe der halben Teilnehmergebühr fällig. Dies entfällt bei Teilnahme einer Ersatzperson, die durch den Teilnehmer vermittelt wird.
III. Bei Kostenübernahme durch eine zuständige Berufsgenossenschaft bitten wir vor Trainingsbeginn um Vorlage der Teilnehmerbestätigung (unterschrieben vom Arbeitgeber und soweit vorhanden mit Firmenstempel). Die Teilnehmergebühr wird sonst direkt vom Teilnehmer fällig.
IV. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (12) spätestens 1 Woche vor dem Training kann der Veranstalter das Training absagen. In solchen Fällen wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erstattet.
Sicherheitsregeln für das PKW – Fahrsicherheitstraining
Allgemein
I.Fahren Sie entsprechend Ihrem Können mit möglichst geringem Risiko.
II. Vermeiden Sie, sich unter Erfolgsdruck zu setzen.
III. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen, Ansagen und Handzeichen des Trainers. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens besteht kein Versicherungsschutz.
IV. Halten Sie die Reihenfolge in den Fahrgruppen grundsätzlich ein. Der zugewiesene Übungsbereich ist nur von einem Teilnehmer zur gleichen Zeit zu nutzen, selbständiges Nachüben ist unzulässig.
V. Sie dürfen den Übungsparcours nur in einer Richtung befahren.
VI. Richtungswechsel und Rückwärtsfahren sind nur auf Anweisung des Trainers erlaubt, vorgegebene Wendemarkierungen sind einzuhalten.
VII. Markierte Sicherheitszonen und Fluchtwege dürfen nur von dem jeweils übenden Teilnehmer befahren werden.
VIII. Bei winterlichen Bedingungen und Schneefahrbahn ist eine Teilnahme am Fahrsicherheitstraining nur mit Winterreifen möglich.
Tipps zur Vorbereitungauf das PKW – Fahrsicherheitstraining
1. Denken Sie an die richtige Bekleidung – möglichst solche in der Sie sich wohl fühlen und die Ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt.
2. Wasserfeste Schuhe sind empfehlenswert, da einige Trainingsabschnitte bewässert sind und diese auch kurzzeitig zu Fuß und bei Beobachtungsaufgaben betreten werden. Tragen Sie aus Gründen der Sicherheit keine Schuhe mit hohen Absätzen oder rutschigen Sohlen. Bringen Sie bei entsprechender Wetterlage (insbesondere im Frühling und Herbst) eine wärmere Jacke mit.
3. Zur weiteren Vorbereitung für Ihr Fahrzeug gehört die Kontrolle des Motorölstandes, er sollte zwischen Minimum und Maximum stehen. Denken Sie auch an ausreichend Kraftstoff, der Fahrzeugtank sollte ungefähr halbvoll sein. Ein notwendiger Tankstopp kostet Zeit. Den in der Betriebserlaubnis vorgegebenen Reifendruck sollten Sie beachten. Er gibt Ihnen mehr Fahrsicherheit und weniger Reifenverschleiß. Die praktischen Übungen werden auf bewässerten Pisten und Gleitflächen gefahren. Sie erreichen hier bereits durch niedrige Übungsgeschwindigkeiten extreme Fahrzeugreaktionen ohne das Material – wie Fahrzeug und Reifen – besonders beansprucht werden.
4. Entfernen Sie vor Trainingsbeginn aus Ihrem Innen- und Kofferraum alle nicht befestigten und schweren Gegenstände. Es kann dadurch bei den Übungsfahrten – z.B. Bremsen und Ausweichen - zu Verletzungen des Teilnehmers führen und Schäden am Fahrzeug verursachen.