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 ALLGEMEINE  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PKW - FAHRSICHERHEITSTRAINING

I.      Teilnahmebedingungen

1. Jeder Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining der VSD-Agentur muss im Besitz einer       gültigen Fahrerlaubnis sein.

2. Beim Fahrsicherheitstraining nutzen die Teilnehmer ihr eigenes Fahrzeug. Das Fahrzeug der      Teilnehmer muss im Straßenverkehr zugelassen, ordnungsgemäß versichert sein und  sich in     einem verkehrssicherem Zustand befinden.

3. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol oder Drogen bzw. sonstigen die Wahrnehmungs-    fähigkeit beeinflussenden Stoffen ist nicht erlaubt.

4. Während des Kurses ist den Anweisungen des Trainers im Interesse der Sicherheit der              Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholten groben Verstößen kann dieser den       Teilnehmer vom Kurs ausschließen.      

5. Der Veranstalter oder der Trainer kann das Fahrsicherheitstraining absagen, abbrechen               oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn

   a) die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der           Teilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge zulassen.

   b) technische Gründe einen reibungslosen Trainingsablauf unmöglich machen.

   c) oder außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen.

      Schadenersatzansprüche können in solchen Fällen nicht gestellt werden.

6. Pro Teilnehmer kann max. 1 Begleitperson über 12 Jahre mitkommen. Kinder unter 12 Jahren     dürfen auf keinen Fall während des Fahrsicherheitstrainings mitfahren. Von  Seiten des               Veranstalters besteht kein Insassenunfallschutz. Begleitpersonen ist es nicht gestattet,               während des Trainings ein Fahrzeug auf dem Trainingsgelände zu bewegen. Auch die                Teilnahme am Theorieseminar ist nur Teilnehmern vorbehalten.                                                        Wir ersuchen Sie, keine Haustiere zum Training mitzubringen.

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II. Versicherungsbedingungen

1. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO, sowie die gesetzlichen Bestimmungen für die             Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens des Veranstalters keine                       zusätzliche Versicherung.

2. Die Teilnehmer am Fahrsicherheitstraining tragen die volle zivil- und strafrechtliche                    Verantwortung für die von Ihnen oder Ihrem Fahrzeug verursachten Personen-, Sach-,                Vermögens- und Folgeschäden.

3. Eine Haftung des Veranstalters oder des Platz-/ Streckenbesitzers ist in jeder Hinsicht                  ausgeschlossen.

4. Alle Teilnehmer fahren auf eigene Verantwortung und verzichten durch die Teilnahme auf          jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffes gegen den Veranstalter und die mit der                  Organisation und Durchführung betrauten Personen, Firmen und Organisationen, sowie            gegen die Platz- und Streckeneigentümer. Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen            und Unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Teilnehmer stellt den             Veranstalter und die von ihn beauftragten Personen mit seiner Unterschrift ferner von                Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten                           Schadenereignis gelten gemacht werden. Wird durch den Teilnehmer ein nicht auf seinen           Namen zugelassenes Fahrzeug verwendet, so muss der Fahrzeughalter über den                         Haftungsausschluss in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen des              Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen.

5. Der Veranstalter haftet für von ihm oder seinen Beauftragten verschuldeten Schäden                  - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit– beschränkt auf 3,0 Mio. Euro für       Personen- und Sachschäden und für reine Vermögensschäden auf 100.000,- Euro.                         Die Teilnehmer verzichten –außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit-                      gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit sie nicht durch irgendeine                         Versicherungsleistung auszugleichen sind.    

6. Schäden müssen am Tag des Fahrsicherheitstrainings sofort, jedoch spätestens nach Ende      des Trainings dem verantwortlichen Trainer bekannt gegeben werden.                                           Für später gemeldete Schäden wird keine Haftung übernommen.  

Für VBG- Versicherte, die am VBG-Training teilnehmen gelten die Versicherungsbedingungen nach VBG Bestimmungen.                                                          Diese können unter www.vbg-fahrtraining.de  eingesehen werden.

Versicherungsbedingungen als Download


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Teilnehmerkosten:       Ganztageskurs (Dauer ca. 8 Stunden)                                                                                                  70,00 Euro/Teilnehmer

                                          Bei freien Plätzen VBG – Fahrsicherheitstraining
                                          (Dauer 4,5 Stunden)
                                          50,00 Euro/Teilnehmer

3.Zahlungs- und Stornobedingungen

             I. Die Anmeldung erfolgt mit dem vorgesehenen Formblatt mit gleichzeitiger                                 Entrichtung der Teilnahmegebühr. In anderen Fällen erfolgt keine                                               Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter.

           II. Bei Absagen ab 5 Tage vor dem Trainingstermin oder bei Nichterscheinen werden                    Stornogebühren in Höhe der halben Teilnehmergebühr fällig. Dies entfällt bei                          Teilnahme einer Ersatzperson, die durch den Teilnehmer vermittelt wird.

         III. Bei Kostenübernahme durch eine zuständige Berufsgenossenschaft bitten wir vor                  Trainingsbeginn um Vorlage der Teilnehmerbestätigung (unterschrieben vom                  Arbeitgeber und soweit vorhanden mit Firmenstempel). Die Teilnehmergebühr wird                 sonst direkt vom Teilnehmer fällig.

        IV. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (12) spätestens 1 Woche vor dem                      Training kann der Veranstalter das Training absagen. In solchen Fällen wird die                  Teilnehmergebühr in voller Höhe erstattet.

 

Kosten und Zahlungsbedingungen als Download


Kosten und Zahlungsbedingungen

Anmeldeformular als Download


Anmeldeformular

Sicherheitsregeln für das PKW – Fahrsicherheitstraining 

 Allgemein

    I. Fahren Sie entsprechend Ihrem Können mit möglichst geringem Risiko.

   II. Vermeiden Sie, sich unter Erfolgsdruck zu setzen.

  III. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen, Ansagen und Handzeichen des Trainers.                      Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens besteht                       kein Versicherungsschutz.

  IV. Halten Sie die Reihenfolge in den Fahrgruppen grundsätzlich ein. Der zugewiesene                Übungsbereich ist nur von einem Teilnehmer zur gleichen Zeit zu nutzen,                                  selbständiges Nachüben ist unzulässig.

   V. Sie dürfen den Übungsparcours nur in einer Richtung befahren.

  VI. Richtungswechsel und Rückwärtsfahren sind nur auf Anweisung des Trainers erlaubt,           vorgegebene Wendemarkierungen sind einzuhalten.

 VII. Markierte Sicherheitszonen und Fluchtwege dürfen nur von dem jeweils übenden                     Teilnehmer befahren werden.

VIII. Bei winterlichen Bedingungen und Schneefahrbahn ist eine Teilnahme am                                 Fahrsicherheitstraining nur mit Winterreifen möglich.

Sicherheitsregeln als Download


Sicherheitsregeln PKW - Fahrsicherheitstraining.pdf


Tipps zur Vorbereitungauf das PKW – Fahrsicherheitstraining

1. Denken Sie an die richtige Bekleidung – möglichst solche in der Sie sich wohl fühlen und     die Ihre Bewegungsfreiheit nicht einschränkt.

2. Wasserfeste Schuhe sind empfehlenswert, da einige Trainingsabschnitte bewässert sind        und diese auch kurzzeitig zu Fuß und bei Beobachtungsaufgaben betreten werden. Tragen      Sie aus Gründen der Sicherheit keine Schuhe mit hohen Absätzen oder rutschigen                 Sohlen. Bringen Sie bei entsprechender Wetterlage (insbesondere im Frühling und                 Herbst) eine wärmere Jacke mit.

3. Zur weiteren Vorbereitung für Ihr Fahrzeug gehört die Kontrolle des Motorölstandes, er       sollte zwischen Minimum und Maximum stehen. Denken Sie auch an ausreichend                    Kraftstoff, der Fahrzeugtank sollte ungefähr halbvoll sein. Ein notwendiger Tankstopp            kostet Zeit. Den in der Betriebserlaubnis vorgegebenen Reifendruck sollten Sie beachten.     Er gibt Ihnen mehr Fahrsicherheit und weniger Reifenverschleiß. Die praktischen                  Übungen werden auf bewässerten Pisten und Gleitflächen gefahren. Sie erreichen hier            bereits durch niedrige Übungsgeschwindigkeiten extreme Fahrzeugreaktionen ohne das       Material – wie Fahrzeug und Reifen – besonders beansprucht werden.

4. Entfernen Sie vor Trainingsbeginn aus Ihrem Innen- und Kofferraum alle nicht                         befestigten und schweren Gegenstände. Es kann dadurch bei den Übungsfahrten                        – z.B. Bremsen und Ausweichen - zu Verletzungen des Teilnehmers führen und                       Schäden am Fahrzeug verursachen.      

 

Tipps als Download


Tipps zur Vorbereitung.pdf







 
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